Im Folgenden möchten wir Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorstellen, die wir für die Bearbeitung und die weitere Abwicklung eines Kaufes zugrunde legen. Das Weingut Sebastian Michel, Dittelsheimer Weg 31, 55234 Hochborn – im Folgenden “wir” – betreibt die Website https://michelpizza.de – im Folgenden die “Website”. Dort können Privatpersonen und Unternehmer im Folgenden “Kunde” unsere Produkte bestellen und Reservierungen für die Straußwirtschaft – im Folgenden “Restaurantbetrieb” genannt – tätigen.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge (=bestätigte Reservierung und Bestellungen auf unserer Website) über die Bewirtung von Gästen sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Restaurantbetriebs in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung. Im Bereich des kaufmännischen Verkehrs werden abweichende Bedingungen des Kunden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2. Der Verkauf unserer Produkte unter https://michelpizza.de erfolgt durch uns derzeit nur innerhalb Deutschlands. Liefer- und Rechnungsadresse des Kunden müssen sich daher in Deutschland befinden.
2. Vertragsschluss, Haftung, Verjährung
2.1. Die Präsentation unserer Produkte stellt kein bindendes Angebot dar. Erst die Bestellung des Kunden nach § 2.2. ist als Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages im Sinne des § 145 BGB zu sehen.
2.2. Durch Anklicken des Buttons “jetzt kaufen” geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab. Nach der Bestellung erhalten Sie eine automatisierte Bestätigung, die jedoch ihrerseits noch keine verbindliche Annahme des Angebots darstellt. Diese Bestätigung dient nur der Dokumentation der erfolgreichen Übermittlung der Bestellung. Der Vertrag mit uns kommt erst durch den Versand der Ware oder mit der Abgabe einer Annahmeerklärung zustande, die wir Ihnen als gesonderte Auftragsbestätigung per E-Mail zusenden.
2.3. Die Abgabe unserer Produkte erfolgt dabei nur in haushaltsüblichen Mengen.
2.4 Der Gaststättenbetrieb haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Restaurantbetrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurantbetriebs beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Restaurantbetriebs beruhen. Einer Pflichtverletzung des Restaurantbetriebs steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Restaurantbetriebs auftreten, wird der Restaurantbetriebs bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, den Restaurantbetrieb rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2.5 Alle Ansprüche gegen den Restaurantbetriebs verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurantbetriebs beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Der Restaurantbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Restaurantbetrieb zugesagten Leistungen zu erbringen
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Restaurantbetriebs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurantbetriebs an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3.3 Rechnungen des Restaurantbetriebs ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Restaurantbetrieb kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Restaurantbetriebs berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Restaurantbetrieb bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.4 Der Restaurantbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag mündlich oder in Textform vereinbart werden.
3.5 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Restaurantbetriebs aufrechnen oder verrechnen.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Restaurantbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Restaurantbetriebs in Textform. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall der vereinbarte Kaufpreis aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
5. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen und zum Restaurantbetrieb grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit dem Restaurantbetrieb. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
6. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Restaurantbetrieb. Der Restaurantbetrieb übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Restaurantbetrieb. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
7.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Restaurantbetriebs.
7.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Restaurantbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Restaurantbetriebs.
7.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
7.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.